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DJV-Rechtsschutz für Mitglieder

Im Journalismus gibt es manchmal unerwartete Herausforderungen. DJV-Mitglieder profitieren von unserem erstklassigen Rechtsschutz, der in allen rechtlichen Fragen rund um die journalistische Tätigkeit schnell und kompetent unterstützt.

Der DJV-Rechtsschutz gilt beispielsweise
  • bei Fragen rund um die Existenzgründung
  • bei Prüfung von Verträgen für Freiberufler
  • bei Urheberrechtsverletzungen
  • bei Honorarstreitigkeiten
  • in Tarifvertragsfragen
  • bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz
  • bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse
  • bei Steuerfragen

Voraussetzungen für den DJV-Rechtsschutz

Rechtsschutz, also die Kostenübernahme für entstehende Rechtskosten wie Anwalts- oder Gerichtskosten, wird vom DJV-Landesverband Sachsen auf Antrag gewährt, wenn der/die Antragsteller*in seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied ist, regelmäßige Beiträge bezahlt wurden, noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und noch kein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist.

Näheres steht in der DJV-Rechtsschutzordnung.