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Der Presseausweis

Für den journalistischen Alltag wichtig - der bundeseinheitliche Presseausweis

Der Presseausweis wird vom Deutschen Journalisten-Verband nur für hauptberuflich tätige Journalist*innen ausgestellt. Genau deshalb ist er anerkannt bei Behörden, bei der Polizei und bei vielen Unternehmen und Veranstaltern.

Für Journalist*innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.


Presseausweis beantragen - Voraussetzungen für die Ausstellung

Der Presseausweis im Scheckkartenformat wird jährlich neu ausgestellt. Er gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Sicherheitsmerkmale wie Hologramm und bestimmte Drucktechniken sollen der Fälschungssicherheit des Ausweises dienen und Missbrauch verhindern.

Sowohl DJV-Mitglieder als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV-Landesverband Sachsen beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind. Die Hauptberuflichkeit muss jährlich nachgewiesen werden.

  • Freiberuflich tätige Kolleg*innen müssen dem Antrag aktuelle Nachweise zur hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beifügen (aktuelle KSK-Bescheinigung oder Honorarrechnungen der letzten 3 Monate).
  • Festangestellte Kolleg*innen müssen dem Antrag eine Kopie ihres Arbeitsvertrages beifügen bzw. Nachweise vorlegen, wenn sich ihr Status im Verlauf des Jahres geändert hat oder z.B. die Arbeitsstelle  gewechselt wurde.


Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Antrages verarbeiten wir Ihre Daten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.

 

Nur echt vom
Deutschen Presserat

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis befugt die sogenannte „Ständige Kommission“ aus jeweils zwei Vertreter*innnen von Presserat und Innenministerkonferenz ausgewählte Medienverbände, darunter den DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.