Mitglied werden

Streikrecht ist ein Grundrecht

Jeder, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht, darf sich an einem Streik beteiligen.
Streikende sind nicht verpflichtet, sich vorher abzumelden oder ihren Arbeitgeber zu informieren.
Aber: Nur DJV-Mitglieder erhalten Streikgeld, wenn der Arbeitgeber die Streikzeit vom Lohn abzieht.
Oder wenn Freie durch einen Streik Einkommenseinbußen erleiden.

Rechtmäßigkeit von Streiks
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Streik rechtmäßig ist:

  • Der DJV muss zum Streik aufgerufen haben
  • Der Streik muss um den Abschluss eines Tarifvertrages geführt werden
  • Die Friedenspflicht muss abgelaufen sein
  • Alle Verhandlungsoptionen sind ausgeschöpft
     

Streikunterstützung
Nach der Arbeitskampf-Unterstützungsordnung des DJV wird Streikgeld gezahlt:

  • an Streikende, die bei Beginn des Arbeitskampfes Mitglied des DJV sind,
  • bei Teilnahme an Streiks, die aufgrund der DJV-Streikordnung geführt werden
  • bei Aussperrung durch den Arbeitgeber,  wenn der DJV-Gesamtvorstand es beschließt